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% Dokumententitel
\title{Statuten des Vereins \\ \glqq{Technisches Bürgernetzwerk
    Austria\grqq{}} \\~\\ \Large{Version \dokVersion}\vspace{-1cm}}

% Datum des Dokuments
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\date{\thedate}

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% Paragraphenzeichen in Sections
\renewcommand{\thesubsection}{\textbf{\S}~\arabic{subsection}}

% Kopfzeile: Rechts steht Dokumententitel
\ohead{\normalfont\small\sffamily Statuten des Technischen Bürgernetzwerkes
Austria v\dokVersion \ | \thedate }

\cfoot[\normalfont\small Seite \pagemark \ von \pageref{LastPage}]{\normalfont\small Seite \pagemark \ von \pageref{LastPage}} % Seitennummer in zentrierter Fußzeile

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    pdftitle={Vereinsstatuten},
    pdfsubject={Vereinsstatuten Technisches Bürgernetzwerk Austria}}

\usepackage{enumitem} 		% ermöglicht Aufruf von z.B. \begin{enumerate}[label=(\Alph*)]


\begin{document}
\shorthandoff"
\sffamily

\maketitle


\subsection*{Präambel}
\smallskip
\begin{addmargin}[0.9cm]{0cm} % ganzen Absatz einrücken
Der besseren Lesbarkeit halber sind viele Bezeichnungen in der maskulinen Form
gehalten. Soweit sie sich auf natürliche Personen beziehen, sind Frauen und
Männer in gleicher Weise gemeint. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf
bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu
verwenden.
\end{addmargin}

\bigskip

\subsection{Name, Sitz und Wirkungsbereich}\label{par:namesitz}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm} % Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Der Verein trägt den Namen \glqq Technisches Bürgernetzwerk
        Austria\grqq . 
    \item Der Sitz des Vereins ist Wien. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit
        auf ganz Österreich. 
    \item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Zweck}\label{par:zweck}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Die Tätigkeit des Vereins ist überparteilich, in allen Belangen
        gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung und nicht auf Gewinn
        ausgerichtet.
    \item Die Vereinstätigkeit bezweckt, jegliche Art von Hilfestellung bei der
        Ressourcen- und Wissensbeschaffung sowie Koordination relevanter
        technischer und organisatorischer Hilfsmittel und/oder Behelfsstrukturen
        für Bürgerinitiativen, Vereine, Privatpersonen, Kulturinstitute und
        andere vorwiegend dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen~--
        insbesondere auf dem Gebiet von Kultur, Umwelt sowie partizipativer und
        direkter Demokratie~-- zu bieten. Insbesondere wird das Entstehen einer
        geeigneten übergreifenden Infrastruktur und die diesbezügliche
        Hilfestellung zum Zweck einer zeitgemäßen und effizienten Präsentation
        und Kommunikation im Internet und in anderen digitalen Medien
        angestrebt.
    \item Im Sinne der Partizipität und Meinungsfreiheit sollen die zur
        Erfüllung des Vereinszwecks benützten Computerprogramme~-- sofern dies
        mit finanziell und technisch vertretbarem Aufwand möglich ist~-- 
        einer Freien Lizenz unterliegen, die von der Free Software Foundation
        und/oder der Open Source Initiative anerkannt wird bzw. den Debian Free
        Software Guidelines genügt. \label{abs:freiesoftware}
    \item Über die technische und finanzielle Zumutbarkeit nach
        \ref{abs:freiesoftware} entscheidet der Vorstand. Eine Entscheidung
        gegen Freie Software hat jährlich evaluiert zu werden.
        \label{abs:verwendung-unfrei}
 
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks}\label{par:mittel}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item  Der Vereinszweck soll durch die in den \ref{abs:ideel} und
        \ref{abs:materiell} angeführten ideellen
        und materiellen Mittel erreicht werden.
    \item Als ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dienen
        insbesondere:\label{abs:ideel}

   \begin{compactenum}[1.]			
      \item Informationsveranstaltungen 
      \item Schulungen
      \item Förderung von Entwicklung und Verbreitung Freier Software
      \item Wissensaustausch mit Informatikern und Computer-Vereinen
   \end{compactenum}

   \item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden
       durch:\label{abs:materiell}
   \begin{compactenum}[1.]
      \item Mitgliedsbeiträge
      \item Spendensammlungen
      \item zinslose Darlehen
      \item Einnahmen aus vereinseigenen Unternehmungen und Veranstaltungen
      \item Sponsoring
      \item Verkauf von Merchandisingmaterialien
      \item Schenkungen, Unterstützungen und letztwillige Zuwendungen
   \end{compactenum}

   \item Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in \ref{par:zweck}
       angeführten Zwecke verwendet werden. Jedenfalls unzulässig sind 
   \begin{compactenum}[1.]
      \item Verwaltungsausgaben, die von den in \ref{par:zweck} angeführten
          Vereinszwecken abweichen, oder 
      \item Vergütungen (auch an Personen, die weder Mitglied des Vereins noch eines
          seiner Organe sind), die zu Lasten des Vereins marktunüblich hoch sind.
   \end{compactenum}
    \item Mitglieder des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich für den Verein
        tätig. Sie dürfen keine Gewinnanteile aus Vereinsmitteln erhalten.
        Vereinsmitglieder dürfen aus Vereins\-mitteln an\-ge\-mes\-sene Entgelte
        für erbrachte Leistungen erhalten, diese bedürfen jedoch der Genehmigung
        durch die Vollversammlung (vgl. 
        \ref{par:vollversammlung-aufgaben}~\ref{abs:vollvers-aufgaben}~\ref{zif:vv-insich}).
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Arten der Mitgliedschaft}\label{par:mitgliedschaft-arten}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder,
        fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. 
    \item Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit
        beteiligen. 
    \item Fördernde Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem
        durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages fördern. 
    \item Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die hierzu von der
        Vollversammlung wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt
        werden.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft}\label{par:mitgliedschaft-erwerb}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Sowohl natürliche als auch juristische Personen können ordentliche oder
        fördernde Mitglieder des Vereins sein. Nur natürliche Personen können
        hingegen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
    \item Der Antrag zur Aufnahme in den Verein als ordentliches oder förderndes
        Mitglied muss schriftlich oder mündlich an den Vorstand gerichtet
        werden.  Über die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitgliedern
        entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von
        Gründen verweigert werden.  Das neue Mitglied kann Leistungen des
        Vereins erst nach Bezahlung eines etwaigen Mitgliedsbeitrages in
        Anspruch nehmen.
    \item Die Mitgliedschaft endet \label{abs:mitgliedschaft-ende}
    \setlist{itemsep=1cm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
    \begin{compactenum}[1.] 
    \item durch Austritt des Mitgliedes: Der Austritt kann jederzeit mit
        sofortiger Wirkung schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
        Erfolgt der Austritt nicht zum Ende eines Beitragsjahres, bleibt die
        Forderung des Vereins auf Leistung des Mitgliedsbeitrages für das zu
        diesem Zeitpunkt laufende Kalenderjahr vom Austritt unberührt. Bereits
        geleistete Mitgliedsbeiträge sind nicht zu refundieren und verbleiben
        beim Verein.  Sonstige Zuwendungen, die das austretende Mitglied
        geleistet hat, verbleiben ebenfalls beim Verein.
    \item  durch Erlöschen der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft von
        ordentlichen und fördernden Mitgliedern erlischt mit Ende jenes
        Beitragsjahres, für das der vorgeschriebene Mitgliedsbeitrag nicht
        entrichtet wurde. 
    \item  durch Tod einer natürlichen Person; bei juristischen Personen durch
        Verlust der Rechtspersönlichkeit oder auch durch rechtskräftigen
        Beschluss, mit dem über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
        oder mangels Vermögen abgewiesen wird.
    \item durch Ausschluss durch den Vorstand. Der Vorstand ist befugt, ein
        Mitglied wegen grober Verletzung von Mitgliedspflichten oder wegen
        unehrenhaften Verhaltens aus dem Verein auszuschließen. Dies gilt auch
        für Ehrenmitglieder. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die
        Möglichkeit offen, binnen vier Wochen das Schiedsgericht
        gemäß~\ref{par:schiedsgericht} dieser Statuten anzurufen. Diese Anrufung
        durch das Mitglied hat bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes
        aufschiebende Wirkung. 
    \end{compactenum}
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Rechte und Pflichten der Mitglieder}\label{par:mitglieder-rechtepflichten}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item  Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins
        teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nützen. Das Stimmrecht
        in der Vollversammlung und das aktive Wahlrecht steht jedem ordentlichen
        Mitglied und Ehrenmitglied zu; das passive Wahlrecht haben jedoch
        ausschließlich natürliche Personen. 
    \item Der Vorstand hat jedem Mitglied einmal pro Beitragsjahr auf
        Aufforderung des Mitglieds eine Kopie (vorzugsweise digital) der
        geltenden Statuten zu überlassen. Jedes Mitglied ist überdies
        berechtigt, in die Protokolle der Vereinsorgane (\ref{par:organe}
        \ref{abs:organe}) Einsicht zu nehmen, sofern dies mit den
        Vorschriften des Datenschutzgesetzes in Einklang steht, und auf eigene
        Kosten Kopien der Protokolle anzufertigen. 
    \item Wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies
        verlangt, hat der Vorstand eine Vollversammlung einzuberufen. 
    \item Die Mitglieder sind in jeder Vollversammlung vom Vorstand über die
        laufende Tätigkeit des Vereins und seiner Organe sowie über die
        finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. 
    \item Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach
        Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen, der
        Zweck oder der Bestand des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben
        die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. 
    \item Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages
        (jeweils im Jänner eines Beitragsjahres) in der von der
        Vollversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. 
    \item Mitglieder haften gegenüber dem Verein für die Bewahrung der
        vertraulichen und kritischen Informationen des Vereins. Diese
        Verpflichtung besteht auch nach Ende der Mitgliedschaft fort.
    \item Mitglieder haften gegenüber dem Verein nicht für leicht fahrlässiges
        Verhalten.
\end{enumerate}

\newpage

\subsection{Vereinsorgane}\label{par:organe}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Organe des Vereins sind\label{abs:organe}
    \begin{compactenum}[1.]
        \item die Vollversammlung (\ref{par:vollversammlung} bis
            \ref{par:vollversammlung-aufgaben}),
        \item der Ehrenpräsident (\ref{par:ehrenpraesident}),
        \item der Präsident (\ref{par:praesident}),
        \item der Vizepräsident (\ref{par:vizepraesident}),
        \item der Vorstand (\ref{par:vorstand} bis \ref{par:vorstand-aufgaben}),
        \item die Rechnungsprüfer (\ref{par:rechnungspruefer}) und
        \item das Schiedsgericht (\ref{par:schiedsgericht}).
    \end{compactenum}
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Die Vollversammlung}\label{par:vollversammlung}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Die Vollversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des
        Vereinsgesetzes 2002. Die Vollversammlung besteht aus den ordentlichen
        Mitgliedern des Vereins sowie den Ehrenmitgliedern.  Stimmrecht in der
        Vollversammlung haben ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, sofern
        sie zum Zeitpunkt der Aussendung der Einladung zur Vollversammlung
        bereits Mitglied des Vereins waren und einen etwaigen Mitgliedsbeitrag
        des laufenden Jahres an den Verein entrichtet haben.  Eine Übertragung
        des Stimmrechts mit einer schriftlichen Bevollmächtigung oder mittels
        OpenPGP-signierter E-Mail-Nachricht ist auf eine beliebige natürliche
        Person unter Angabe deren Name und Geburtsdatum möglich. 
        \label{abs:vv-stimmrecht}
    \item Bei der Wahl von Vereinsfunktionären sowie der Genehmigung von
        entgeltlichen Rechtsgeschäften zwischen einem Mitglied und dem Verein
        (\ref{par:vollversammlung-aufgaben}~\ref{abs:vollvers-aufgaben}~\ref{zif:vv-insich})
        kann eine gültige Stimmabgabe auch mittels OpenPGP-signierter
        E-Mailnachricht an eine Mailingliste, die allen stimmberechtigten
        Vereinsmitgliedern zugänglich sein muss, erfolgen. Der dabei
        verwendete OpenPGP-Schlüssel muss mindestens von einem zweiten
        Vereinsmitglied signiert sein. 
    \item Eine ordentliche Vollversammlung hat alle vier Jahre, und zwar
        spätestens im Oktober, stattzufinden.
    \item Vollversammlungen sind nicht öffentlich.
    \item Vollversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen. 
    \item Einladungen zu Vollversammlungen sind an die teilnahmeberechtigten
        Mitglieder unter Bekanntgabe des Ortes, der Zeit und der vorgesehenen
        Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem festgesetzten Termin schriftlich
        (analoger Brief oder OpenPGP-signiertes E-Mail) zu versenden. 
    \item Konkrete Ergänzungen der Tagesordnung sind vorzunehmen, wenn dies
        mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder oder ein Rechnungsprüfer
        schriftlich spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Versammlungstermin
        gegenüber dem Vorstand verlangen.
    \item Die Leitung der Vollversammlung obliegt dem Ehrenpräsidenten, bei dessen
        Verhinderung dem Präsidenten. Sollte auch der Präsident verhindert sein,
        so leitet das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied die
        Vollversammlung. Der Leiter der Vollversammlung wählt aus dem Kreis der
        anwesenden Mitglieder, vorzugsweise aus dem Kreis der
        Vorstandsmitglieder, den Schriftführer der Vollversammlung. 
    \item Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
        stimmberechtigten Mitglieder (bzw. deren Vertreter gemäß
        \ref{par:vollversammlung}~\ref{abs:vv-stimmrecht}) anwesend
        ist. Ist dies nicht der Fall, so findet die Vollversammlung 15 Minuten
        später mit derselben Tagesordnung statt. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die
        Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 
    \item Gültige Beschlüsse können nur zu Punkten der Tagesordnung erfolgen.
        Ausgenommen davon sind Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen
        Vollversammlung sowie die Ehrenpräsident
        (\ref{par:ehrenpraesident}~\ref{abs:ehrenpraesident-abwahl}) Abwahl von
        Präsident (\ref{par:praesident}~\ref{abs:praesident-abwahl}), und
        Vizepräsident
        (\ref{par:vizepraesident}~\ref{abs:vizepraesident-abwahl}).
    \item Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit, sofern
        durch die Statuten nichts anderes festgelegt wird. Es zählen die
        abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als
        abgelehnt. Beschlüsse mit denen die Statuten des Vereins geändert oder
        der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch stets einer
        qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen
        Stimmen. 
    \item Über jede Vollversammlung ist ein Protokoll zu führen, das jedenfalls
        alle zur Diskussion gestellten Anträge sowie das Ergebnis allfälliger
        Abstimmungen und Wahlen zu enthalten hat. Der Vorstand hat dieses
        Protokoll binnen vier Wochen nach der jeweiligen Sitzung an alle
        Mitglieder, die dies wünschen, in digitaler oder analoger Form zu
        übermitteln. 
        % Überdies kann jedes Mitglied nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem 
        % Vorstand in das Protokoll Einsicht nehmen. 
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Außerordentliche Vollversammlungen}\label{par:vollversammlung-ao}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm} % Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Außerordentliche Vollversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen,
        wenn dieser dies aufgrund besonderer Umstände für erforderlich erachtet. 
    \item Eine außerordentliche Vollversammlung ist auch binnen zwei Monaten
        einzuberufen, sobald dies mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten
        Vereinsmitglieder verlangt. 
    \item Das Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung
        steht auch jedem Rechnungsprüfer zu, dies im Falle von Gebarungsmängeln
        oder bei Gefahr für den Bestand des Vereins, wenn der Vorstand einer
        entsprechenden schriftlichen Aufforderung eines Rechnungsprüfers nicht
        binnen Monatsfrist nachkommt. 
    \item Eine Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung durch einen
        Rechnungsprüfer hat auch bei Ausfall des gesamten Vorstands zu erfolgen.
    \item Die Bestimmungen des \ref{par:vollversammlung} sind auch für
        außerordentliche Vollversammlungen sinngemäß anzuwenden. Bei Ausfall des
        gesamten Vorstandes hat jener Rechnungsprüfer, der die außerordentliche
        Vollversammlung einberufen hat, diese zu leiten, bis ein neuer Vorstand
        gewählt worden ist.
\end{enumerate}

\newpage

\subsection{Aufgaben der Vollversammlung}\label{par:vollversammlung-aufgaben}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
        \label{abs:vollvers-aufgaben}
    \begin{enumerate}[label=\arabic*.,ref=Z~\arabic*] % Nummerierung mit arabischen Ziffern 
       \item Entgegennahme und Genehmigung des Rechnungsberichtes und des
           Rechnungsabschlusses; \label{zif:vv-rechnung}
       \item Beschlussfassung über den Voranschlag; \label{zif:vv-voranschlag}
       \item Wahl, Bestellung und Enthebung von Präsident, Vizepräsident,
           Ehrenpräsident und der Rechnungsprüfer;\label{zif:vv-wahl}
       \item Genehmigung von entgeltlichen Rechtsgeschäften zwischen einem
        Vereinsmitglied und dem Verein auf Antrag des Vorstandes;
        \label{zif:vv-insich}
        %. Die Vollversammlung kann diese Aufgabe jedoch auch dem Kontrollrat übertragen;
       \item Entlastung des Vorstands; \label{zif:vv-entlastung}
       \item Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;
           \label{zif:vv-beitraege}
       \item Verleihung der Ehrenmitgliedschaft;  \label{zif:vv-ehre}
       \item Entscheidungen über Berufungen gegen den Ausschluss von der
           Mitgliedschaft, falls das Schieds\-gericht (\ref{par:schiedsgericht})
           innerhalb von 6 Wochen keine Entscheidung getroffen hat.
           \label{zif:vv-berufung}
       \item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung
           des Vereins;  \label{zif:vv-statutenaenderung}
       \item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende
           Fragen.  \label{zif:vv-sonstiges}
    \end{enumerate}
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Der Ehrenpräsident}\label{par:ehrenpraesident}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Der Ehrenpräsident wird von der Vollversammlung gewählt. Seine
        Funktionsdauer ist nicht beschränkt. Im Falle des Ausscheidens aus dem
        Amt ist eine Wiederwahl möglich.
    \item Innerhalb des Vereins gilt der Ehrenpräsident als höchste Instanz für
        ethisch-moralische Fragen, die die Vereinstätigkeit betreffen. Er berät
        die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein.
    \item Der Ehrenpräsident kann von der Vollversammlung jederzeit mit einer
        Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen seines Amtes
        enthoben werden. Die Enthebung tritt mit der Bestellung eines neues
        Ehrenpräsidenten in Kraft. Andernfalls endet das Amt durch Verlust der
        Vereinsmitgliedschaft
        (\ref{par:mitgliedschaft-erwerb}~\ref{abs:mitgliedschaft-ende}),
        schriftliche Rücktrittserklärung an die
        Vollversammlung oder Tod.\label{abs:ehrenpraesident-abwahl}
    \item Ein Rücktritt des Ehrenpräsidenten wird erst mit der Wahl eines
        Nachfolgers wirksam.
    \item Der Ehrenpräsident haftet gegenüber dem Verein nicht für leicht
        fahrlässiges Verhalten.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Der Präsident}\label{par:praesident}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Der Präsident wird von der Vollversammlung für einen Zeitraum von
        48 Monaten gewählt. Er bleibt aber jedenfalls bis zur Neuwahl des
        Präsidenten im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
    \item Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt das Amt
        des Präsidenten durch Enthebung, Rücktritt sowie Verlust der
        Vereinsmitgliedschaft
        (\ref{par:mitgliedschaft-erwerb}~\ref{abs:mitgliedschaft-ende}): Die
        Vollversammlung kann den Präsidenten jederzeit seines Amtes entheben.
        Die Enthebung tritt mit der Bestellung des neuen Präsidenten in Kraft.
        Der Präsident kann jederzeit schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die
        Rücktrittserklärung ist an die Vollversammlung zu
        richten.\label{abs:praesident-abwahl}
    \item Tritt der Präsident vor Ablauf seiner Funktionsperiode zurück oder
        scheidet vorzeitig aus dem Verein aus, so übernimmt der Vizepräsident
        automatisch die Rolle des Präsidenten bis zur nächsten regulären Wahl
        des Präsidenten.  Er hat in diesem Fall einen neuen Vizepräsidenten
        gemäß \ref{par:vizepraesident}~\ref{abs:vizepraesident-nachfolger} in
        den Vorstand zu kooptieren.
    \item Der Präsident tritt nach außen als höchster Funktionär des Vereins
        auf.
    \item Der Präsident haftet gegenüber dem Verein nicht für leicht
        fahrlässiges Verhalten.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Der Vizepräsident}\label{par:vizepraesident}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Der Vizepräsident wird von der Vollversammlung für einen Zeitraum von
        48 Monaten gewählt. Er bleibt aber jedenfalls bis zur Neuwahl des
        Vizepräsidenten im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
    \item Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt das Amt
        des Vizepräsidenten durch Enthebung, Rücktritt sowie Verlust der
        Vereinsmitgliedschaft
        (\ref{par:mitgliedschaft-erwerb}~\ref{abs:mitgliedschaft-ende}): Die
        Vollversammlung kann den Vizepräsidenten jederzeit seines Amtes
        entheben.  Die Enthebung tritt mit der Bestellung des neuen
        Vizepräsidenten in Kraft.  Der Vizepräsident kann jederzeit schriftlich
        seinen Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an die
        Vollversammlung zu richten.\label{abs:vizepraesident-abwahl}
    \item Tritt der Vizepräsident zurück bzw. scheidet vorzeitig aus dem Verein
        aus, kann der Präsident für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen
        einen Nachfolger in den Vorstand kooptieren.\label{abs:vizepraesident-nachfolger}
    \item Der Vizepräsident haftet gegenüber dem Verein nicht für leicht
        fahrlässiges Verhalten.
\end{enumerate}

\newpage

\subsection{Vorstand}\label{par:vorstand}
\smallskip
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item   Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 
    \begin{compactenum}[1.]
     \item Ehrenpräsident,
     \item Präsident und 
     \item Vizepräsident
    \end{compactenum}
    \item Fällt der Vorstand auf unvorhersehbar lange Zeit aufgrund eines
        Ausfalls seiner Mitglieder aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet,
        unverzüglich eine außerordentliche Vollversammlung zum Zweck der Neuwahl
        der Vorstandsmitglieder einzuberufen.  Sollten auch die Rechnungsprüfer
        handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jedes ordentliche
        Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung
        eines Kurators beim Bezirksgericht Wien Innere Stadt zu beantragen, der
        umgehend eine außerordentliche Vollversammlung einzuberufen hat.
        \label{abs:vorstand-neuwahl}
    \item Vorstandssitzungen können von jedem Vorstandsmitglied einberufen
        werden.  Die Einberufung hat unter Einhaltung einer mindestens
        einwöchigen Frist und der Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.
        Einberufungen haben schriftlich (analoger Brief oder OpenPGP-signiertes
        E-Mail) zu erfolgen.
    \item Den Vorsitz führt der Präsident.
    \item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zumindest zwei Drittel seiner
        Mitglieder anwesend sind.
    \item Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
    \item Die Mitglieder des Vorstands sind alleine vertretungsbefugt.
        Schriftliche Ausfertigungen von Dokumenten des Vereins bedürfen daher
        lediglich der Unterschrift eines einzelnen Vorstandsmitglieds.
    \item Die Vorstandsmitglieder haften gegenüber dem Verein nicht für leicht
         fahrlässiges Verhalten.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Aufgaben des Vorstandes}\label{par:vorstand-aufgaben}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm} % Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \glqq
        Leitungsorgan\grqq\  im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle
        Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan
        zugewiesen sind. 
    \item In den Wirkungsbereich des Vorstands fallen insbesondere folgende
        Angelegenheiten:

    \setlist{itemsep=1cm} % Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
    \begin{compactenum}[1.]
        \item Erstellung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses; 
        \item Vorbereitung der Vollversammlung; 
        \item Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen
            Vollversammlung; 
        \item Verwaltung des Vereinsvermögens; 
        \item Aufnahme und Kündigung von Dienstnehmern des Vereins; 
        \item Abschluss von Werk- und Dienstleistungsverträgen mit natürlichen und
            juristischen Personen; 
        \item Verhandlungen mit Ämtern und Behörden; 
        \item Umsetzung der von den anderen Vereinsorganen gefassten Beschlüsse; 
        \item Die Organisation, Durchführung und Überwachung der dem Vereinszweck
         dienenden Aktivitäten.
    \end{compactenum}
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Rechnungsprüfer}\label{par:rechnungspruefer}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Vollversammlung für die Dauer
        von 48 Monaten gewählt. Die Funktionsperiode endet aber jedenfalls mit
        der Wahl neuer Rechnungsprüfer. Eine Wiederwahl ist möglich. 
    \item Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die
        Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Vollversammlung über
        das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
    \item Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen über die
        Bestellung, die Abwahl und den Rücktritt des Präsidenten sinngemäß.
    \item Die Rechnungsprüfer haften gegenüber dem Verein nicht für leicht
        fahrlässiges Verhalten.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Schiedsgericht}\label{par:schiedsgericht}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Zur Schlichtung von allen in den Angelegenheiten des Vereins
        entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht
        berufen. Es ist eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des
        Vereinsgesetzes 2002, aber kein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff
        der Zivilprozessordnung. 
    \item Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf Vereinsmitgliedern zusammen,
        die natürliche Personen sein müssen.  
    \item Das Schiedsgericht wird auf folgende Weise gebildet: 
    \begin{compactenum}[1.]
    \item Ein Streitteil bzw. im Fall des Ausschlusses das vom Vorstand
        ausgeschlossene Mitglied nominiert gegenüber dem Vorstand zwei
        Mitglieder als Schiedsrichter. 
    \item  Der Vorstand hat dann binnen sieben Tagen den anderen Streitteil
        aufzufordern, seinerseits innerhalb von weiteren zwei Wochen ab Erhalt
        der Aufforderung zwei Mitglieder des Schiedsgerichtes zu nominieren. 
    \item  Die so ernannten vier Schiedsrichter haben innerhalb von zwei Wochen
        ein fünftes Vereinsmitglied zu ernennen, das dem Schiedsgericht
        vorsteht.
    \item  Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, eine Nominierung als
        Schiedsrichter ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    \end{compactenum}
    \item Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller
        seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
        Stimmen. Alle anderen Vereinsmitglieder sind berechtigt, im Zuge des
        Entscheidungsfindungsprozesses eine Stellungnahme abzugeben. Das
        Schiedsgericht entscheidet dann nach bestem Wissen und Gewissen. Seine
        Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
\end{enumerate}

\bigskip

\subsection{Auflösung des Vereins}\label{par:aufloesung}
\smallskip
\setlist{itemsep=0mm}			% Abstand zwischen den einzelnen Aufzählungen
\begin{enumerate}[label=(\arabic*),ref=Abs~\arabic*]
    \item Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
        Zweck einberufenen außerordentlichen Vollversammlung und nur mit einer
        Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen
        werden. 
    \item Diese Vollversammlung hat auch, sofern Vereinsvermögen vorhanden ist,
        über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen
        Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das
        nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen
        hat. 
    \item Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen begünstigten
        Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für im Sinne der 
        §§~34~ff BAO begünstigte Zwecke entsprechend \ref{par:zweck} dieser
        Statuten zu verwenden. Es soll, soweit möglich, einer Organisation
        zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie der Verein verfolgt;
        falls das aber nicht möglich ist, soll es zur Förderung von
        Bürgerrechten und Bürgermitbestimmung verwendet werden.
    \item Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier
        Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich
        anzuzeigen.
\end{enumerate}

\bigskip
\hrule

\bigskip
Wien, am \thedate

\end{document}
